Lüftungsbefund gem. § 13 AStV

Hygieneinspektion gem. VDI 6022 in Österreich (Wien, Oberösterreich, Linz, Kärnten, Graz)
Vitales Eigeninteresse eines jeden Lüftungsanlagenbetreibers ist die einwandfreie Funktion der betriebenen RLT-Anlage. Mechanische Lüftung, welche Arbeitsstätten mit hygienischer Raumluft versorgen sollen, sind laut § 13 AStV 1 x jährlich auf Funktion und Sicht zu prüfen. Damit ist die Inspektion und dazugehörige Bewertung jedes Abschnittes und jedes Elementes in der Lüftungstechnik gemeint.

Ausschlaggebend ist der jeweilige Zustand hinsichtlich Hygiene und Brandschutz. Die Bewertung einer Überprüfung gem. § 13 AStV (und auch jeder anderen Prüfung die an einer RLT-Anlage vorgenommen werden kann - z.B. Hygieneinspektion gem. VDI 6022), liegt mehr oder weniger im Ermessen des Prüfers. Erfahren Sie nachstehend, wie wir bei der Inspektion von Lüftungsanlagen vorgehen und welcher Mehrwert durch unser Konzept für Sie entsteht.


§ 13 und 27 AStV (Arbeitsstättenverordnung, Inspektion und Reinigung)

Warum Sie Ihrer Instandhaltungspflicht nachkommen sollten:


Dass die Betriebskosten einer Lüftungstechnik sich nicht nur auf Kosten für Taschenfilter und Stromkosten beschränken ist längst kein Geheimnis mehr. Investitionen in die Reinigung und Instandhaltung fallen zwangsläufig und in regelmäßigen Abständen an, wenn man die RLT-Anlage gemäß ihrer Zweckbestimmung nutzen möchte. Durch die regelmäßige Inspektion der gesamten Lüftungsanlage, erkennt man als Betreiber/Verantwortlicher rechtzeitig wenn Problemherde aufkeimen und sich Invistitionen in die Instandhaltung ankündigen. Verschuldet man durch Unterlassung dieser regelmäßigen, gewissenhaften Inspektion einen Wartungsstau, so steigen die Kosten für die Instandsetzung durch Reinigungsmaßnahmen exponentiell an.

Was wir Prüfen

Leistungsverzeichnis einer gewissenhaften Prüfung gem. § 13 AStV


Im Zuge einer Inspektion gem. § 13 AStV, werden sämtliche Anlagenkomponenten mit Fokus auf Hygiene und Brandschutz unter die Lupe genommen. Dabei kommen die anerkannten Regeln der Technik zur Anwendung, welche die Parameter und Werte vorgeben, die es einzuhalten gilt. Welche Regelwerke angewendet werden, liegt im Ermessen des Prüfers. Als neutrales Unternehmen, bewerten wir den Zustand der Anlage mit Maß und Ziel und verlieren niemals die betriebswirtschaftliche Rentabilität für unsere Auftraggeber aus den Augen.

  • Luftvolumenströme (Zuluft / Abluft, Außenluft / Fortluft)
  • Hygiene & brandschutztechnischer Zustand der Lüftungszentrale
  • Staubflächendichte lt. EN 15780 *
  • Filtereinheiten (korrekte Ausrichtung, korrekte Filterklasse)
  • Koloniebildende Einheiten (Schimmel und Legionellen) *
  • Videobefahrung der Luftleitungen an repräsentativen Stellen
  • Hygiene & brandschutztechnischer Zustand des Luftleitungsnetzes
  • Luftgüte (Luftfeuchtigkeit, CO2 Gehalt, Feinstaubbelastung)

* (optionaler Leistungspunkt - nicht im Leistungsverzeichnis einer standard Prüfung gem. § 13 AStV)

Haben Sie einen Wartungsvertrag?

ACHTUNG: ein Wartungsvertrag erfüllt NICHT automatisch die gesetzlichen Anforderungen!


Betreiber und Verantwortliche werden von Professionisten im Bereich der Raumlufttechnik oft bewusst im Glauben gelassen, dass durch einen Wartungsvertrag oder andersgeartete Interaktionen mit Lüftungsanlagen (z.B. Objektsicherheitsprüfung gem. Önorm B1301, oder "Reinigungszertifikat" nach einer erfolgten Reinigung = Lieferschein!) die gesetzlichen Anforderungen abgedeckt sind. Gehen Sie auf Nummer sicher und vergewissern Sie sich, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen durch die in Anspruch genommenen Leistungen abgedeckt werden. Eine bewusst oder unbewusst irreführende Beratung seitens eines Professionisten, entbindet den Betreiber/Verantwortlichen einer Lüftungsanlage nicht von der Haftung. Welche bzw. ob Regressansprüche an Professionisten gestellt werden, kann zwar zivil- und/oder strafrechtlich relevant sein, es berührt aber nicht die Instandhaltungspflicht und die Verantwortung des Betreibers.

Protokoll gem. § 13 AStV

Protokoll des IST-Zustandes der gesamten Lüftungsanlage.

Den Zustand einer Lüftungsanlage erfassen wir mittels einer eigens dafür entwickelten Software vollumfänglich und vor allem in kürzester Zeit und dadurch kostenschohnend für den Auftraggeber. Im Prüfprotokoll werden sämtliche Abschnitte der Anlage übersichtlich dargestellt und deren Zustand mittels Fotos und Angaben zu hygiene- und brandschutzrelevanten Faktoren nachvollziehbar beschrieben. Das Protokoll ist großteils nicht wertend und soll ausschließlich den "IST-Zustand" der Anlage wiedergeben.

Lüftungsbefund

Erläuterung des Wegs vom IST-Zustand zum benötigten SOLL-Zustand.

Als zweites Dokument, übermitteln wir unseren Auftraggebern einen Lüftungsbefund in dem sämtliche erfassten Mängel nachvollziehbar beschrieben werden. Dabei berufen wir uns auf zu erreichende Werte und einzuhaltende Parameter, welche in anerkannte Regeln der Technik angeführt sind. In diesem Gutachten, wird der erruierte Zustand der Lüftungsanlage erläutert und evtl. Mängeln in "leichte" und "schwere Mängel" gegliedert.

Mängelbeschreibung

„Leichte Mängel“
  • Sind im Bericht nicht gesondert gekennzeichnet,
  • wiesen auf einen nicht optimalen Betrieb der Anlage hin,
  • wirken sich negativ auf Energieeffizienz und Komfort aus,
  • sind nicht unbedingt zu beheben,
  • werden bei unterlassenen Reinigungs-/Wartungsmaßnahmen zu „schwären Mängeln“
„Schwere Mängel“
  • Sind in diesem Bericht gesondert gekennzeichnet „(SCHWERER MANGEL)“
  • weisen auf Zustände hin, welche nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen,
  • wirken sich unmittelbar auf Hygiene und Brandschutz in negativer Art und Weise aus,
  • sind unverzüglich zu beseitigen (gem. § 27 AStV)
Neben der Anführung von Mängeln, werden im Lüftungsbefund zur § 13 AStV Prüfung auch entsprechende Handlungsempfehlungen definiert, durch welche der gesetzeskonforme Zustand hinsichtlich Hygiene und Brandschutz wiederhergestellt werden soll.

Angebot für Lüftungsreinigung

Detailliertes Leistungsverzeichnis für durchzuführende Reinigungsmaßnahmen


Als drittes Dokument, erhält der Kunde von uns ein Angebot, in dem die Handlungsschritte detailliert unter Angaben eines genauen Prozessablaufes (gem. RSOE 6000) beschrieben werden. Der Preis wird lückenlos argumentiert durch:

  • genaue Beschreibung des Arbeitsablaufes,
  • Anführung der angewendeten Stundensätze,
  • Angabe der aufzuwendenden Ressourcen.

Was Sie in unseren Angeboten nicht finden werden, sind doppelbödige Verkaufsphrasen (z.B. "wir verrechnen keine Nachtzulagen", oder "Anfahrtskosten"). Die Dienstleistung "Lüfungsreinigung" wird von uns 100 % transparent und nachvollziehbar erläutert.

Ihre Vorteile

Objektivität

Wir trennen klar zwei verschiedene Dienstleistungen: Prüfung von Lüftungsanlagen und Reinigung von Lüftungsanlagen. Bei der Prüfung geht es ausschließlich um die objektive Bewertung des Anlagenzustandes. Ob eine Reinigung notwendig ist oder nicht, spielt für die Bewertung der Anlage keine Rolle!

Transparenz

Durch unsere gewissenhafte Prüfung und ausführliche Dokumentation, erhalten Sie einen gänzlichen Ein- und Überblick. Die detaillierte Protokollierung des Zustandes  Ihrer Lüftungsanlage bietet Ihnen die bestmögliche Grundlage für eine qualifizierte und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung über weitere Maßnahmen.

Doppelte Kontrolle

Sie haben laufende Wartungsverträge? Erteilen regelmäßig Reinigungsaufträge? Investieren laufend in den Betrieb Ihrer Anlage? Wir gehen auf Nummer sicher und prüfen, was Sie wirklich brauchen, um den gesetzeskonformen Betrieb Ihrer Anlage zu sichern bzw. herzustellen. Durch unsere objektive Prüfung stellen wir unabhängig von wirtschaftlichen Interessen von Herstellern oder sonstigen Dienstleistern den hygiene- und brandschutztechnischen Zustand Ihrer Anlage sicher bzw. helfen Ihnen diesen zu erlangen.

Dokumentenmappe

Sämtliche Dokumente, welche wir im Zuge der Inspektion gem. § 13 AStV erstellen, erhalten Sie in elektronischer Form (PDF) per Mail, sowie in ausgedruckter Form in einer hochwertigen Dokumentenmappe. Darin enthalten sind auch weitere Informationen bzgl. des Betriebes von RLT-Anlagen. 

Details

Fokusgruppe

Eine Inspektion gem. § 13 AStV ist für Lüftungsanlagen im Bereich der Arbeitsstätten gedacht.
Verantworltiche und Betreiber: Facility Manager, Objektbetreuer, Haustechniker, Geschäftsführer, technische Leiter, Leitung Gebäudetechnik.

Leistungsverzeichnis

  • Aufnahme des IST-Zustandes der Anlage
Detailliertes § 13 AStV Prüfprotokoll inkl. Fotodokumentation.

  • Erläuterung der Differenzen zwischen IST- und SOLL-Zustand
 Aufgenommener IST-Zustand wird mit dem vom Gesetzgeber und Planer festgelegten SOLL-Zustand abgeglichen. Es wird ein entsprechender Maßnahmenkatalog für die kosteneffiziente Erreichung des SOLL-Zustandes erstellt.

  • Angebot für Instandsetzungsmaßnahmen
Unsere Auftraggeber erhalten auch ein Angebot für die Umsetzung der entsprechenden Instandsetzungsmaßnahmen. Dabei wird der gesamte Prozessablauf auf die Minute genau beschrieben und jeder Handgriff erklärt. So und nur so schaffen wir absolute Transparenz.

  • Dokumentenmappe
Sämtliche von uns ausgearbeiteten Dokumente erhalten Sie per Post in einer hochwertigen Dokumentenmappe, gemeinsam mit weitern Informationen zum Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen.

Preis

netto EUR 590,- (zzgl. Anfahrtspauschale + 20 % MwSt.)

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